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Allgemeinverfügung der Kreisverwaltung Ahrweiler

Ausweisung einer Maskenpflicht für Teilbereiche der Stadt Bad Breisig

Bad Breisig. Mit Erreichen des Schwellenwertes von 50 positiven Fällen pro 100.000 Einwohner innerhalb von 7 Tagen im Landkreis Ahrweiler ist nach dem Corona Warn- und Aktionsplan RLP die dritte Warnstufe rot erreicht.

Mit Erreichen dieser Warnstufe hat die zuständige Kreisverwaltung Ahrweiler weitere geeignete Maßnahmen ergriffen, um das Infektionsgeschehen zu unterbrechen bzw. einzudämmen.

Gemäß den Beschlüssen der regionalen Task-Force hat die Kreisverwaltung Ahrweiler eine Allgemeinverfügung erlassen, die seit dem 26.10.2020 in Kraft getreten ist und die Elfte Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz im Landkreis Ahrweiler ergänzt.

Da im Bereich von stark frequentierten innerörtlichen Straßen und Plätzen eine Vielzahl von Kontakten stattfindet, folgt die Verbandsgemeindeverwaltung Bad Breisig der Allgemeinverfügung der Kreisverwaltung und hat zwischenzeitlich eine zeitlich nicht begrenzte Pflicht zum Tragen eines Munde-Nasen-Schutzes ausgewiesen, die nachstehende Straßen und Plätze betrifft:

  • Öffentlicher Zentralparkplatz Zehnerstraße
  • Kurpark, einschließlich der Ernst-Schwickerath-Allee und dem Parkplatz am Puppenmuseum
  • Untere Bachstraße, ab Zufahrt von der Bundesstraße 9 bis einschließlich der Fußgängerunterführung zur oberen Bachstraße
  • Gesamte Parkplatzfläche am Rathaus bis zur Grabenstraße/Bachstraße

Die Verbandsgemeindeverwaltung Bad Breisig ist sich sicher, dass das Mitwirken aller an den Sicherheitsvorgaben zur Eindämmung des Virus erforderlich ist. Die Verwaltung ist verpflichtet, die Schutz- und Präventionsmaßnahmen sowie die entsprechenden Auflagen der Corona-Bekämpfungsverordnungen Rheinland-Pfalz und der Allgemeinverfügung durch Mitarbeiter des Ordnungsamtes weiterhin zu kontrollieren.

„Unser höchstes und gemeinsames Ziel muss es sein, das Infektionsgeschehen zu kontrollieren, um so unsere Mitmenschen und den Gesundheitsbereich auch in Zukunft zu schützen. Ich möchte mich daher bei allen Bürgerinnen und Bürgern sowie Gewerbebetreibenden für ihr aktives Mitwirken, ihr besonnenes Verhalten und die Solidarität bei der gemeinsamen Bewältigung der Krise durch die Umsetzung der Beschränkungen und Vorschriften bedanken“, so Marcel Caspers, Bürgermeister der Verbandsgemeinde Bad Breisig.

Gerne können Sie sich bei Fragen bezüglich der Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz oder zu organisatorischen Fragen an die Fachbereichsleitung, Frau Simone Streffer, unter der Telefonnummer: 02633/4568-301, E-Mail: simone.streffer@bad-breisig.de, wenden.

Alle Informationen und rechtlichen Bestimmungen rund um das Thema „Corona-Virus“ können Sie auch auf der Internetseite www.bad-breisig.de einsehen.